(RückHG)
Rückkehrhilfegesetz

Ausfertigungsdatum: 28.11.1983


§ 3 RückHG Beauftragung der Bundesagentur für Arbeit

Die Rückkehrhilfe wird nach fachlichen Weisungen des Bundesministers für Arbeit und Soziales durch die Bundesagentur für Arbeit gewährt.