(PflKartV 1986)
Pflanzkartoffelverordnung

Ausfertigungsdatum: 21.01.1986


§ 2 PflKartV 1986 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Verordnung sind

1.
Kennfarbe: zur Kennzeichnung von Pflanzgut dienende Farbe von Etiketten und Einlegern; die Kennfarbe ist bei

a)Basispflanzgutweiß,
b)Zertifiziertem Pflanzgutblau,
c)Vorstufenpflanzgutweiß mit einem von links unten nach rechts oben verlaufenden 5 mm breiten violetten Diagonalstreifen,
d)Pflanzgut nicht zugelassener Sorten nach § 3 Absatz 2 des Saatgutverkehrsgesetzesorange;
2.
Knollenkrankheiten: an der Kartoffelknolle auftretende Krankheiten außer Viruskrankheiten;
3.
Pflanzgutklasse PBTC: Vorstufenpflanzgut
aus Gewebekultur
(Pre-Basic Tissue
Culture);
4.
Pflanzgutklasse PB:      Vorstufenpflanzgut
(Pre-Basic Seed
Potatoes).