(LuftVZO)
Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Ausfertigungsdatum: 19.06.1964


§ 98 LuftVZO Anzuwendende Vorschriften

Für die Erteilung der Erlaubnis, Rücknahme, Widerruf und Aufsicht ist § 93 sinngemäß anzuwenden.