Holzhandels-Sicherungs-Gesetz (HolzSiG)
Gesetz gegen den Handel mit illegal eingeschlagenem Holz

Ausfertigungsdatum: 11.07.2011


Eingangsformel HolzSiG

Der Bundestag hat mit der Mehrheit seiner Mitglieder und mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: