Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen

Ausfertigungsdatum: 10.07.2013


§ 1 HOAI Anwendungsbereich

Diese Verordnung regelt die Berechnung der Entgelte für die Grundleistungen der Architekten und Architektinnen und der Ingenieure und Ingenieurinnen (Auftragnehmer oder Auftragnehmerinnen) mit Sitz im Inland, soweit die Grundleistungen durch diese Verordnung erfasst und vom Inland aus erbracht werden.