Hebammengesetz (HebG)
Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers

Ausfertigungsdatum: 04.06.1985


§ 23 HebG

Zwischenstaatliche Verträge über die Tätigkeit der Hebammen in den Grenzgebieten bleiben unberührt.