(HafenSchAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Hafenschiffer/zur Hafenschifferin

Ausfertigungsdatum: 20.01.2006


§ 1 HafenSchAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Hafenschiffer/Hafenschifferin wird staatlich anerkannt.