(GemAusGO)
Geschäftsordnung für den Gemeinsamen Ausschuß

Ausfertigungsdatum: 02.07.1969


Eingangsformel GemAusGO

Zur Ausführung des Artikels 53a des Grundgesetzes hat der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates für den Gemeinsamen Ausschuß die folgende Geschäftsordnung beschlossen: