(GastgewAusbV 1998)
Verordnung über die Berufsausbildung im Gastgewerbe

Ausfertigungsdatum: 13.02.1998


§ 4 GastgewAusbV 1998 Ausbildungsberufsbild für die Fachkraft im Gastgewerbe und gemeinsamer Teil der Ausbildungsberufsbilder für den Restaurantfachmann/die Restaurantfachfrau, den Hotelfachmann/die Hotelfachfrau, den Hotelkaufmann/die Hotelkauffrau und den Fachmann für Systemgastronomie/die Fachfrau für Systemgastronomie

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:

1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
4.
Umweltschutz,
5.
Umgang mit Gästen, Beratung und Verkauf,
6.
Einsetzen von Geräten, Maschinen und Gebrauchsgütern, Arbeitsplanung,
7.
Hygiene,
8.
Küchenbereich,
9.
Servicebereich,
10.
Büroorganisation und -kommunikation,
11.
Warenwirtschaft,
12.
Werbung und Verkaufsförderung,
13.
Wirtschaftsdienst.