(FMSASatz 2011)
Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung

Ausfertigungsdatum: 21.02.2011


§ 3 FMSASatz 2011 Rechts- und Fachaufsicht

Die FMSA untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen. Die Rechts- und Fachaufsicht umfasst auch die Weisungsbefugnis des Bundesministeriums der Finanzen gegenüber der FMSA.