(EUROCONTROLVorRV)
Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt "EUROCONTROL" in Brüssel

Ausfertigungsdatum: 26.07.1972


§ 6 EUROCONTROLVorRV

Das Halten von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern, die für EUROCONTROL zugelassen sind, ist von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.