Embryonenschutzgesetz (ESchG)
Gesetz zum Schutz von Embryonen

Ausfertigungsdatum: 13.12.1990


§ 10 ESchG Freiwillige Mitwirkung

Niemand ist verpflichtet, Maßnahmen der in § 9 bezeichneten Art vorzunehmen oder an ihnen mitzuwirken.