Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG)
Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern

Ausfertigungsdatum: 30.06.2017


§ 19 EntgTranspG Beseitigung von Entgeltbenachteiligungen

Ergeben sich aus einem betrieblichen Prüfverfahren Benachteiligungen wegen des Geschlechts in Bezug auf das Entgelt, ergreift der Arbeitgeber die geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Benachteiligung.