Digitalinfrastrukturfondsgesetz (DIFG)
Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“

Ausfertigungsdatum: 17.12.2018


Anlage 1 DIFG Wirtschaftsplan des Sondervermögens Digitale Infrastruktur

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 2527)


EinnahmenSoll 2018 in T€
119 99Vermischte Verwaltungseinnahmen
129 01Einnahmen aus der Vergabe der Frequenzen
211 01Zuweisung aus dem Bundeshaushalt nach § 4 DIFG2 400 000
359 01Entnahme aus der Rücklage für Gigabitnetzausbau
359 02Entnahme aus der Rücklage für Digitalpakt Schule
AusgabenSoll 2018 in T€
Tgr. 01Förderung von Investitionen zur unmittelbaren Unterstützung des Ausbaus von Gigabitnetzen
Tgr. 02Finanzhilfen an die Länder für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) in die bildungsbezogene digitale Infrastruktur für Schulen
919 01Zuführung an die Rücklage für Gigabitnetzausbau1 680 000
919 02Zuführung an die Rücklage für Digitalpakt Schule720 000