(BKleingG)
Bundeskleingartengesetz

Ausfertigungsdatum: 28.02.1983


§ 6 BKleingG Vertragsdauer

Kleingartenpachtverträge über Dauerkleingärten können nur auf unbestimmte Zeit geschlossen werden; befristete Verträge gelten als auf unbestimmte Zeit geschlossen.