Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung (Biokraft-NachV)
Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen

Ausfertigungsdatum: 30.09.2009


§ 29 Biokraft-NachV Gültigkeit der Zertifikate

Zertifikate sind für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Datum der Ausstellung des Zertifikats gültig.