(BinSchUO2008Anh II)
Technische Mindestvorschriften für Schiffe auf dem Rhein und auf Binnenwasserstraßen der Zonen 1, 2, 3 und 4 für Fahrzeuge, die ein Schiffsattest beantragen (Anhang II zur Binnenschiffsuntersuchungsordnung)

Ausfertigungsdatum: 06.12.2008


§ 9.20 BinSchUO2008Anh II elektronische Anlagen

1.
Allgemeines
Die Prüfanforderungen nach Nummer 2 gelten nur für elektronische Geräte, die für Steuereinrichtungen (Ruderanlagen) und Maschinenanlagen für den Antrieb des Fahrzeuges, einschließlich ihrer Peripheriegeräte, erforderlich sind.
2.
Prüfanforderungen
a)
Nachfolgende Prüfbeanspruchungen dürfen nicht zu Schäden oder Fehlfunktionen elektronischer Geräte führen. Die Prüfungen nach den diesbezüglichen Internationalen Normen (wie IEC-Publikation 60092­504 : 2001) sind bis auf die Kälteprüfung bei eingeschaltetem Gerät durchzuführen, wobei die Funktion zu überprüfen ist.
b)
Spannungs- und Frequenzabweichungen

BetriebsgrößeAbweichung
dauerndkurzzeitig
AllgemeinFrequenz± 5 %± 10 % 5 s
Spannung± 10 %± 20 % 1,5 s
BatteriebetriebSpannung+ 30 % / - 25
c)
Wärmeprüfung
Der Prüfling wird innerhalb einer halben Stunde auf 55 °C aufgeheizt und nach Erreichen der Beharrungstemperatur für 16 Stunden auf dieser Temperatur gehalten. Anschließend wird ein Funktionstest vorgenommen.
d)
Kälteprüfung
Der Prüfling wird im abgeschalteten Zustand auf - 25 °C abgekühlt und für 2 Stunden auf dieser Temperatur gehalten. Anschließend wird die Temperatur auf 0 °C erhöht und ein Funktionstest vorgenommen.
e)
Vibrationsprüfung
Vibrationsprüfungen sollen mit der Resonanzfrequenz des Gerätes oder von Bauteilen in allen drei Achsen für die Dauer von jeweils 90 Minuten durchgeführt werden. Wird keine ausgeprägte Resonanz festgestellt, erfolgt die Vibrationsprüfung mit 30 Hz.
Die Vibrationsprüfung erfolgt mit sinusförmiger Schwingung innerhalb folgender Grenzen:
Allgemein:
f = 2,0 bis 13,2 Hz; a = ± 1 mm(Amplitude a = ½ Schwingbreite);
f = 13,2 Hz bis 100 Hz; Beschleunigung ± 0,7g.
Betriebsmittel, die an Dieselmotoren oder an Rudermaschinen eingebaut werden sollen, sind wie folgt zu prüfen:
f = 2,0 bis 25 Hz; a = ± 1,6mm(Amplitude a = ½ Schwingbreite);
f = 25 Hz bis 100 Hz; Beschleunigung ± 4g.
Sensoren für den Einbau in Abgasleitungen von Dieselmotoren können deutlich höheren Beanspruchungen unterliegen. Dies ist bei den Prüfungen zu berücksichtigen.
f)
Prüfungen elektromagnetischer Verträglichkeit sind auf der Grundlage der internationalen Normen IEC-Publikationen 61000­4-2 : 1995, 61000-4-3 : 2002, 61000­4­4 : 1995 mit dem Prüfschärfegrad 3 vorzunehmen.
g)
Der Nachweis, dass die elektronischen Geräte diesen Prüfanforderungen genügen, ist vom Hersteller zu erbringen. Als Nachweis gilt auch die Bescheinigung einer anerkannten Klassifikationsgesellschaft.