(BAföG-TeilerlaßV)
Verordnung über den leistungsabhängigen Teilerlaß von Ausbildungsförderungsdarlehen

Ausfertigungsdatum: 14.12.1983


§ 16 BAföG-TeilerlaßV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1984 mit der Maßgabe in Kraft, daß sie für alle nach dem 31. Dezember 1983 abgeschlossenen Abschlußprüfungen anzuwenden ist.