(AKostV)
Auslandskostenverordnung

Ausfertigungsdatum: 20.12.2001


§ 1 AKostV Gebührenverzeichnis

Die gebührenpflichtigen Amtshandlungen der Auslandsvertretungen, der Honorarkonsularbeamten und des Auswärtigen Amts sowie die zu erhebenden Gebühren bestimmen sich nach dem Gebührenverzeichnis (Anlage 1).